Mitgliedsbeiträge für den ASC BikeRunners Frankenwald e.V.
Wir wollen und werden IMMER ein Verein sein, der familienfreundlich ist.
Unsere Ziele sind der Breiten- und Gesundheitssport und dieser muss für jeden erschwinglich sein.
| Art des Beitrages | Jahrlicher Beitrag Es zählt das Kalenderjahr |
Bemerkung |
| Aufnahmegebühr | 10,00 Euro (einmalig) | - Einmalige Zahlung - Wird mit dem ersten Mitglieds-Beitrag abgebucht - Ist von jedem Mitglied einmalig zu entrichten. |
| Erwachsene | 25,00 Euro | - Jährlicher Beitrag - Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt Ausnahme siehe unten bei Zusatz - ab dem 18. Lebensjahr |
| Schüler | 15,00 Euro | - Jährlicher Beitrag - Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt Ausnahme siehe unten bei Zusatz - ab dem 6. Lebensjahr - nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten - bis max. Ende 24. Lebensjahr |
| Studenten | 15.00 Euro | - Jährlicher Beitrag - Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt Ausnahme siehe unten bei Zusatz - bis max. Ende 24. Lebensjahr |
| Familienbeitrag | 50,00 Euro | - Jährlicher Beitrag - für 2 Vollzahler ( 2 x 25,00) Euro) - Eltern - Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt Ausnahme siehe unten bei Zusatz - Im Familienbeitrag sind > alle eigenen Kinder > bis zum 18. Lebensjahr > beitragsfrei mit enthalten > ab dem 18. Lebensjahr Beitrag je nach Status (Erwachsene, Schüler, Studenten) |
| Alleinerziehende | 25,00 Euro | Für Alleinerziehende Elternteile gelten für alle Kinder die gleichen Konditionen wie bei dem Familienbeitrag (s.o.). |
| Zusatz | Eintrittsdatum | - Es werden ab Eintrittdatum immer sofort 10,00 Euro Aufnahmegebühr fällig - Der Beitrag wird immer für das volle Jahr entrichtet unabhängig vom Eintrittsdatum. Ausnahme: Beitritte ab dem 01.11.des Jahres werden immer erst zum nächsten Kalenderjahr eingezogen. |
| Kündigung | Auszug aus Satzung | § 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt ausschließlich durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. .................... |