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Beiträge ASC BikeRunners

Mitgliedsbeiträge für den ASC BikeRunners Frankenwald e.V.


Wir wollen und werden IMMER ein Verein sein, der familienfreundlich ist.
Unsere Ziele sind der Breiten- und Gesundheitssport und dieser muss für jeden erschwinglich sein.


Art des Beitrages Jahrlicher Beitrag
Es zählt das Kalenderjahr
Bemerkung
     
Aufnahmegebühr 10,00 Euro (einmalig) - Einmalige Zahlung
- Wird mit dem ersten Mitglieds-Beitrag abgebucht
- Ist von jedem Mitglied einmalig zu entrichten.


Erwachsene 25,00 Euro - Jährlicher Beitrag
- Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt
Ausnahme siehe unten bei Zusatz
- ab dem 18. Lebensjahr

Schüler 15,00 Euro - Jährlicher Beitrag
- Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt
Ausnahme siehe unten bei Zusatz
- ab dem 6. Lebensjahr
- nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- bis max. Ende 24. Lebensjahr

Studenten 15.00 Euro - Jährlicher Beitrag
- Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt
Ausnahme siehe unten bei Zusatz
- bis max. Ende 24. Lebensjahr

Familienbeitrag 50,00 Euro - Jährlicher Beitrag
- für 2 Vollzahler ( 2 x 25,00) Euro)
- Eltern
- Fällig am Anfang des Jahres oder sofort bei Eintritt
Ausnahme siehe unten bei Zusatz
- Im Familienbeitrag sind
> alle eigenen Kinder
> bis zum 18. Lebensjahr
> beitragsfrei mit enthalten
> ab dem 18. Lebensjahr Beitrag je nach Status
(Erwachsene, Schüler, Studenten)

Alleinerziehende 25,00 Euro Für Alleinerziehende Elternteile gelten für alle
Kinder die gleichen Konditionen wie bei dem
Familienbeitrag (s.o.).
     
Zusatz Eintrittsdatum - Es werden ab Eintrittdatum immer sofort
10,00 Euro Aufnahmegebühr fällig
- Der Beitrag wird immer für das volle Jahr entrichtet unabhängig vom Eintrittsdatum.

Ausnahme: Beitritte ab dem 01.11.des Jahres werden immer erst zum nächsten Kalenderjahr eingezogen.


Kündigung Auszug aus Satzung
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt ausschließlich durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. ....................